IHG-News Nr. 3/2001 - Region Trachselwald 1/2001
Teil- und Schlusszahlungen von Investitionshilfe-Darlehen
1. Grundsätzliches
Der Antrag um Teil- oder Schlusszahlung von zugesicherten Darlehen ist samt Unterlagen direkt dem Kanton zuzustellen. Die Adresse lautet:
Kantonales Amt für wirtschaftliche Entwicklung (KAWE)
Münsterplatz 3
3011 Bern
Tel. 031 633 40 80
fax 031 633 40 88
Fristen beachten! Diese sind auf der Zusicherung vermerkt.
2. Einzureichende Unterlagen
2.1. Teilzahlungen
- Antrag des Projektträgers (falls Teilzahlung gemäss Zusicherung gerechtfertigt ist)
- Kostenzusammenstellung (visiert vom Projektverfasser oder Bautreuhänder, ohne Rechnungsbelege)
- Angabe der Zahladresse und 2 Einzahlungsscheine
2.2. Schlusszahlungen
- Antrag des Projektträgers
- Kostenzusammenstellung (visiert vom Projektverfasser oder Bautreuhänder)
- Originalbelege (auf Verlangen)
- Abschliessender Finanzierungsplan (detaillierte Angaben über Subventionen Bund/Kanton sowie Beiträge Dritter), Unterschrift durch den Finanzverantwortlichen
- Angaben gemäss Bedingungen und Auflagen
- Angabe der Zahladresse und 2 Einzahlungsscheine
3. Sicherheiten
Dem Antrag für eine Teil- oder Schlusszahlung sind die verlangten Sicherheiten oder der Nachweis darüber beizulegen.
4. Hinweis
Der Antrag für die Schlusszahlung kann auch eingereicht werden, wenn das Projekt noch nicht beendet ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die aufgelaufenen Kosten die anrechenbaren Kosten gemäss Verfügung überschreiten.
Quelle: Arbeitshilfe BGF 1.4, KAWE/ARE 24.1.01 KW
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